1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin ist gelernte Kauffrau und war zuletzt als Geschäftsführerin tätig. Am 5. Mai 2021 meldete sie sich unter Hinweis auf Beschwerden am rechten Knie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 2. Februar 2023 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.