eine doppelte Anrechnung ist rechtsprechungsgemäss nicht zulässig (Urteil des Bundesgerichts 8C_586/2019 vom 24. Januar 2020 E. 5.3.2). Darauf hinzuweisen ist sodann, dass das Alter der Beschwerdeführerin, sowie der Umstand, dass sie Schweizerische Staatsangehörige ist, vorliegend gar eher lohnerhöhend wirken (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_327/2018 vom 31. August 2018 E. 4.4.2; vgl. die LSE-Tabellen TA9, Monatlicher Bruttolohn nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht, T12_b Monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht). - 13 -