Die detaillierten Umstände, welche eine solche Motivsubstitution rechtfertigen können, ergeben sich sodann aus Gesetz und Rechtsprechung (vgl. E. 6.2). Nach dem Dargelegten gilt es mit Wirkung ex nunc et pro futuro einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Im Folgenden ist daher der Invaliditätsgrad per Januar 2023 zu ermitteln. - 11 -