5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt zusammengefasst vor, es bestünden erhebliche Zweifel an den Ausführungen des Gutachters Dr. med. D._____. Insbesondere sei die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nicht nachvollziehbar. Von der Beschwerdegegnerin seien sodann die Ergebnisse der Integrationsmassnahme nicht berücksichtigt worden.