2.3.2. Der vorliegend massgebliche Vergleichszeitpunkt für die Prüfung der anspruchserheblichen Veränderung bildet die rentenzusprechende Verfügung vom 8. Februar 2000 (VB 2.30). Diese Verfügung beruht auf dem Bericht des behandelnden Psychiaters med. pract. F._____ sowie der Psychotherapeutin G._____, vom 6. Oktober 1999. Aufgrund der gestellten Diagnosen von depressiven Episoden (ICD-10 F32.8), einer Konversionsreaktion (ICD-10 F44) sowie einer einfachen Migräne (ICD-10 G43; tägliche Migräneattacken, chronifiziert) sei die Beschwerdeführerin in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Projektmanagerin seit Januar 1998 zu -5-