gust 2021 abgeschlossen wurden. Nach erneuter Stellungnahme des RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am 31. Januar 2023 die Rentenaufhebung per Ende Februar 2023. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 31.01.2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei mit Wirkung ab 01.12.2017 und weiterhin eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.