1.2. Im Jahr 2012 leitete die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin ein erneutes Revisionsverfahren ein, in dessen Rahmen sie die Beschwerdeführerin unter anderem durch die Rehaklinik C._____ stationär psychiatrisch- neurologisch-neuropsychologisch begutachten liess (Gutachten vom 11. Oktober 2016). Mit Verfügung vom 25. Oktober 2017 reduzierte die Beschwerdegegnerin die bisherige Rente auf eine halbe Rente. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.913 vom 22. August 2018 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück.