August 2021: VB 748 f.; September 2021: VB 737 f.; Oktober 2021: VB 731 f.; November 2021: VB 725 f.; Dezember 2021: VB 719 ff.; Januar 2022: VB 702 f.; Übersicht Arbeitsbemühungen: VB 489 f.). Der Beschwerdeführer hatte sich auch nach Möglichkeiten zum Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit umsehen dürfen, ohne dass dies seine Vermittlungsfähigkeit in Frage gestellt hätte (vgl. E. 3.3. hiervor). Vorliegend nahm aber die selbstständige Erwerbstätigkeit gemäss vorangehenden