Der Beschwerdeführer führte zudem explizit aus, dass er eine volle Selbstständigkeit geplant (VB 119; vgl. auch VB 315) sowie für das Jahr 2020 hohe Aufträge erwartet habe (VB 314; 355; 382 f.; 526) und die Ausweitung seiner selbstständigen Tätigkeit lediglich aufgrund des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie gestoppt worden sei (VB 119; 219; 314 f.; 347 f.; 355; 358; 361; 382; 385; 409; 417; 801; 805; 988; 992). Es fand gemäss seinen Angaben des Weiteren bereits eine Zusammenarbeit mit diversen Partnern und Kunden statt (AN._____ [VB 349]; AB._____, Stadt Q._____, AC._____, AD._____ Hotels, asiatische Lizenzkunden, AH._____, P._____, Mentoren des AG._____ [VB 314; 358; 382]; Entwicklung