in die Selbstständigkeit hineinzugleiten. Im Laufe der Jahre 2020 und 2021 sei jedoch immer eindeutiger geworden, dass diese Situation eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, weshalb er mehr Bewerbungen verfasst habe (VB 119; 219). Die B._____ habe aufgrund der langanhaltenden Pandemie keine Einnahmen erhalten, aber hin und wieder Kontakt gehalten mit möglichen Interessenten, um gegebenenfalls wieder eine aktive Geschäftstätigkeit anzugehen. Die Vermittlungsfähigkeit sei nie gefährdet gewesen. Im Jahr 2021 habe er keine besondere Aktivität für die Firma getätigt (VB 120; 220).