4.2.32. In seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2021 zum Härtefallhilfegesuch führte der Beschwerdeführer aus, der Beschwerdegegner habe das AG._____ um eine Stellungnahme zur kantonalen Praxis ersucht, dabei jedoch sein Engagement und den Innosuisse-Antrag, der mit der AG._____ zurzeit in Bearbeitung stecke, nicht erwähnt. Seine Sorge sei nun, dass sein grosses Engagement im Bereich Geschäftsentwicklung nicht gesehen werde. Das Projekt sei kurz vor der Vertragsunterzeichnung gestanden, wenn die Pandemie nicht ausgebrochen wäre. Er habe sein gesamtes Privatvermögen in die Geschäftsentwicklung investiert.