bezüge mit Blick auf fehlende Liquidität verzichtet worden. Da die Ersparnisse aufgebraucht seien, könne auf die Lohnbezüge nicht länger verzichtet werden. Es würden diverse weitere laufende Verpflichtungen (Büromiete, Sozial- und Risiko-Versicherungen, Verwaltungskosten, Zahlungen für Entwicklungen, Herstellung von Produkten, etc.) bestehen, die gedeckt werden müssten (VB 385).