4.2.31. In der Beschwerde der B._____ vom 24. Juni 2021 gegen die Verfügung des Beschwerdegegners vom 28. Mai 2021, mit welcher dieser den Antrag um Härtefallhilfe abgewiesen hatte, wurde festgehalten, dass das junge Unternehmen mit der Forschung an AN begonnen habe. In Zusammenarbeit mit renommierten Personen und Institutionen seien Prototypen entwickelt worden, die an diversen Messen und Ausstellungen vorgestellt worden seien und auf reges Interesse bei grossen potenziellen Kunden gestossen seien. Die Produkte und Dienstleistungen hätten rasch zu vielversprechenden Kontakten und Offertenstellungen für interessierte Abnehmer geführt.