Eine Angabe der Beschäftigung am Wochenende mit ungefähr 8 bis 10 % habe er bereits im letzten Jahr gemacht. Ein finanzieller Umsatz bzw. eine Entschädigung aus dieser Tätigkeit sei zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Seine Vermittlungsfähigkeit sei durch diese Aktivität in keinem Falle eingeschränkt, was sich auch aufgrund seiner Bewerbungen und seiner Bewerbungsgespräche schliessen lasse. Die Vermittlungsfähigkeit werde dadurch sogar unterstützt, da Gesprächsgelegenheiten in verschiedenen Unternehmen und Branchen hiermit gefördert würden.