4.2.22. In seiner E-Mail-Nachricht vom 27. Januar 2021 schrieb der Beschwerdeführer als Zusatzinformation zu seinem Härtefallhilfegesuch, da die B._____ ihre Geschäftstätigkeit im September 2019 aufgenommen habe, seien in dieser Zeit Anfangsinvestitionen und Verträge mit potenziellen Lieferanten und Kunden entstanden. Diese Fixkosten seien nun zusammengenommen im niedrigen 6-stelligen Bereich. Aufgrund der Notfallmassnahmen im März 2020 habe die B._____ keine Geschäftstätigkeit und keinen Verkauf generieren können.