4.2.20. In seiner E-Mail-Nachricht vom 21. Oktober 2020 an den Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse betreffend offene Zahlung für September 2020 hielt der Beschwerdeführer fest, er habe ab November 2019 eine digitale Homepage erstellt, um seine Leistungen und seinen Lebenslauf im Netz zu präsentieren. Die Stunden seien für seine eigene Seite aufgewendet worden und nicht für eine externe Firma. Hin und wieder erstelle er ein Update, womit seine angegebenen Stunden aber nicht überschritten, sondern eher unterschritten würden (ungefähr zwei bis vier Stunden pro Monat; VB 594).