Für beide Monate wurde angegeben, es sei ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Die Sollstunden für März 2020 würden 168 Stunden und die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden 78.4 Stunden betragen, womit ein wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall von 46.67 % bestehe. Die Lohnsumme für die ausgefallenen Stunden betrage Fr. 1'936.65.00 (VB 405). Für April 2020 würden die Sollstunden sowie die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden 168 Stunden betragen, womit ein wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall von 100 % bestehe. Die Lohnsumme für die ausgefallenen Stunden betrage Fr. 4'150.00 (VB 407; 404).