Die Summe der Sollstunden insgesamt aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmenden wie auch die Summe der wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden aller von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden würde 200 betragen und es liege damit ein prozentualer wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall von 100 % vor. Die Lohnsumme für die ausgefallenen Stunden betrage Fr. 12'350.00 (VB 412).