er weitermachen könne ohne schwerwiegende Konsequenzen (VB 988; 992). 4.2.15. Für März, April und Mai 2020 gab der Beschwerdeführer auf dem Formular "Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung" am 20. Mai 2020 an, es gebe bei der B._____ drei anspruchsberechtigte Arbeitnehmende, welche alle von Kurzarbeit betroffen seien. Die Summe der Sollstunden insgesamt aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmenden wie auch die Summe der wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden aller von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden würde 200 betragen und es liege damit ein prozentualer wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall von 100 % vor.