In seiner E-Mail-Nachricht vom 6. April 2020 und im nach dem Existenzgründerkurs, welcher bis am 9. April 2020 gedauert hatte, von der Kursleitung abgegebenen Fragebogen teilte der Beschwerdeführer seiner Beraterin bei der FsE-Fachstelle bzw. der Kursleitung mit, aufgrund der speziellen Situation mit der inaktiven GmbH und dem Corona-Lockdown sei er etwas verunsichert, ob er in eine Planungsphase gehen könne, wenn er gar nicht ausreisen dürfe und diese Situation auf unbestimmte Zeit gelte. Er sei daher daran interessiert, in einem persönlichen Gespräch sein Business Modell der B._____ (inaktiv) kurz zu bereden und Möglichkeiten zu finden, wie