zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse war die J._____ zu keinem Zeitpunkt geschäftlich tätig (VB 1119). 4.2.10. Am 12. Dezember 2019 wurde die J._____ aus dem Handelsregister gelöscht (VB 783). 4.2.11. Am 13. Dezember 2019 verfügte der Beschwerdegegner, dass der Beschwerdeführer weiterhin im Rahmen einer Vollzeitstelle vermittlungsfähig sei (VB 1095).