4.2.9. In der E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse vom 9. Dezember 2019 und dem Fragebogen vom 10. Dezember 2019 hielt der Beschwerdeführer fest, bei der B._____ handle es sich nicht um eine neue Firma, sondern die bereits im Handelsregister eingetragen gewesene J._____ sei gelöscht und mit dem neuen Namen belegt worden. Es habe inhaltlich keine Änderung gegeben, sondern nur eine Namensänderung (VB 1125). Er übe die selbstständige Tätigkeit seit dem 7. November 2019 weiterhin vier bis fünf Stunden pro Woche aus (VB 1117). Gemäss E-Mail des Beschwerdeführers vom 11. Dezember 2019 an den -9-