4.2.4. In seinem ergänzenden Schreiben vom 15. Oktober 2019 hielt der Beschwerdeführer fest, er habe seine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen, um seinen Gründungsakt zu starten und sich für ein FsE-För- derungsgesuch zur selbstständigen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu "beginnen". Grund dafür sei, dass er sich selbst in einen Zugzwang bewegen wolle, um damit endlich zu starten, da er schon länger diesen Gedanken in sich gehabt, aber noch nie den Mut gefasst habe, konkreter zu werden. Ziel der Selbstständigkeit sei es, sich in eine Festanstellung zu bewegen und keine Akquise zu betreiben.