4.2.2. Am 17. September 2019 wurde das Einzelunternehmen J._____ mit dem Beschwerdeführer als Inhaber mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen (VB 1171). Da der Beschwerdeführer die geplante Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zuvor nicht mit seinem RAV-Berater besprochen hatte (VB 511; 1197), überwies dieser die Sache am 8. Oktober 2019 der zuständigen Arbeitslosenkasse zur Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit (VB 1202)