Mit Ausbruch der Pandemie seien jegliche Kontakte abgebrochen, die Bestellungen seien storniert und die Verträge nicht unterzeichnet worden. Daher sei es ihm naheliegend erschienen, ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Alle Angaben im Härtefallhilfegesuch habe er auch gegenüber dem RAV-Bera- ter gemacht (vgl. Beschwerde S. 5).