4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, einerseits habe er sich aufgrund des Verlusts seiner Stelle als Maschinenbauingenieur im In- und Ausland um Festanstellungen bemüht. Andererseits habe er mit dem zuständigen RAV-Berater die Möglichkeit einer Selbstständigkeit respektive einer Teilselbstständigkeit geprüft und sei diesbezüglich von der Arbeitslosenversicherung auch unterstützt worden; so habe er einen vom AWA angebotenen Gründerkurs für Teilselbstständigerwerbende besuchen können. Die Planungsphase im Hinblick auf eine (Teil-)Selbstständigkeit sei dazu genutzt worden, eine Start-up-Idee zu prüfen. Dazu sei die B._____ GmbH (B._____) gegründet worden.