Mit der gesetzlichen Schadenminderungspflicht ist es vereinbar, dass eine arbeitslose Person sich auch nach Möglichkeiten zum Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit umsieht. Die Arbeitslosenversicherung bezweckt in einem derartigen Fall aber nicht die Abdeckung von Unternehmerrisiken (Urteil des Bundesgerichts 8C_635/2009 vom 1. Dezember 2009 E. 3.3 mit Hinweisen, u.a. auf ARV 2008 S. 312).