In der bisherigen Arbeit als Fleischverkäuferin bestehe wegen der Unerfüllbarkeit rückengerechten Verhaltens prinzipiell und dauerhaft eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Seit November 2019 sei in einer angepassten Tätigkeit retrospektiv zunächst bis zum 13. Februar 2020 von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit, ab dem 14. Februar 2020 prinzipiell für drei Monate postoperativ von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit und ab 28. April 2020 bis aktuell von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen.