"1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 7. Februar 2023 aufzuheben. 2. Dem im Einwand gegen den Vorbescheid vom 11. Januar 2023 gestellten Antrag auf Neubeurteilung und Überprüfung des Invaliditätsgrades sei durch die zuständige SVA Aargau, IV-Stelle Geldleistungen, Folge zu leisten. 3. Dem im Einwand vom 11. Januar 2023 explizit erwähnten Wunsch der Versicherten auf ein persönliches Gespräch sei bei Abweisung einer Invalidenrente Folge zu leisten (rechtliches Gehör).