4.2. Im Einwand vom 3. November 2022 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, es bestehe aufgrund eines mindestens 30-minütigen täglichen Einschlafrituals und aktiver Interventionen in der Nacht auch im Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" ein täglicher Mehraufwand von 60 Minuten. Auch im Bereich "Körperpflege" sei aus mehreren Gründen (aknebedingte Hautpflege, Fingernägelreinigung, zusätzliche Toilettenreinigungen) ein höherer als der im Abklärungsbericht genannte Mehraufwand zu berücksichtigen.