sowie ein Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsaufwand für vier Stunden gesprochen. -3- 1.4. Ende 2016 tauchten beim Beschwerdeführer nächtliche epileptische Anfälle auf. Nach medizinischen Abklärungen erkannte die Beschwerdegegnerin zusätzlich das Geburtsgebrechen Ziff. 387 (angeborene Epilepsie) als ausgewiesen ab dem 1. November 2016 und sprach dem Beschwerdeführer am 17. Februar 2017 auch diesbezüglich medizinische Massnahmen zu.