1.3. Auf neuerlichen Antrag des Beschwerdeführers hin wurde dessen Anspruch auf Hilflosenentschädigung erneut medizinisch und durch eine Abklärung an Ort und Stelle (Abklärungsbericht vom 13. März 2015) überprüft. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wurde das Gesuch um Erhöhung der Hilflosenentschädigung mit Verfügung vom 27. Mai 2015 abgewiesen und dem Beschwerdeführer ein unveränderter Anspruch mitgeteilt.