3.2. Mit Beurteilung vom 13. Mai 2022 hielt Dr. med. C._____ fest, aus Sicht der psychiatrischen Behandler sei aufgrund der guten Besserung ab Anfang 2020 keine Medikation mehr indiziert gewesen. Die depressive Symptomatik sei ab August 2020 vollständig remittiert gewesen. Einschränkend sei noch eine ängstliche Symptomatik (ICD-10: F41.1) mit Verzögerungs- und Vermeidungsverhalten gewesen. Diese scheine dafür verantwortlich zu sein, dass der Beschwerdeführer ab April 2019 immer wieder den Start der beruflichen Eingliederung verzögert habe.