Trotzdem sei weiterhin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neu diagnostizierten generalisierten Angststörung, welche sich aber anhand der Angaben wenig herleiten lasse, festgestellt worden. Im Oktober 2018 habe der Beschwerdeführer am Bonsai New Talent Contest in Q._____ teilgenommen, nachdem er zuvor den 1. Preis der Schweizer Ausscheidung gewonnen habe. Diese Aktivitäten würden aus psychiatrischer Sicht eine ausreichende Fähigkeit an Antrieb, Strukturierung und Planung voraussetzen, was wenig mit den Aussagen vereinbar sei, die der Beschwerdeführer gegenüber seinen Behandlern gemacht habe (nämlich weitestgehend plan- und strukturlos zu sein).