1. Der 1965 geborene, zuletzt als Verkäufer in einem Fachgeschäft für Pflanzen tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 27. Juli 2018 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Sie gewährte dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining sowie Aufbautrainings.