Die eigentliche räumliche Nähe der potentiellen Konkubinatspartner ist für die Frage, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt, indes irrelevant; eine getrennte Haushaltsführung bzw. ein eigenständiges Leben kann sowohl (innerhalb verschiedener Wohneinheiten) an derselben Postanschrift als auch im Nachbarsgebäude oder mehrere Kilometer voneinander entfernt stattfinden.