über die Krankenversicherung [EG KVG]; Totalrevision, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 15.87 [Botschaft], S. 44). Sinn und Zweck war es, mit Einführung des KVGG eine Gleichstellung von zusammenlebenden Kon- kubinats- und Ehepaaren zu erreichen (Botschaft, S. 24). Die Beschwerdeführerin lebt vorliegend indes gemäss ihren eigenen, von der Beschwerdegegnerin soweit nicht in Abrede gestellten Angaben mit ihren Kindern in einer eigenen 4.5-Zimmer-Wohnung in der Liegenschaft von B., während dieser dort eine separate 1.5-Zimmer-Wohnung bewohne.