4.4.4. Die vorliegend geforderten Mahnspesen belaufen sich auf Fr. 1'070.00 (VB 105/8) und erweisen sich unter Berücksichtigung der dargelegten Kasuistik in Bezug auf die zugrundeliegende Prämienforderung von Fr. 4'967.70 (E. 4.1.5.) als massiv überhöht. Entsprechend sind sie auf unter 10 % der Prämienforderung zu reduzieren und auf Fr. 450.00 festzusetzen.