Entsprechend schuldet die Progrès dem Beschwerdeführer die Prämiendifferenz zur Prämie des von diesem angestrebten Versicherungsvertrags mit der Beschwerdegegnerin. Zufolge der Fusion der Progrès mit der Helsana per Januar 2022 wurde diese Thematik ab diesem Zeitpunkt indes obsolet, sodass dem Beschwerdeführer direkt die Prämie der entsprechenden Versicherung mit der Helsana gemäss dem Angebot vom 6. Mai 2021 (Fr. 264.20; VB 19) zu berechnen ist. 4.1.5. Es ergeben sich folglich folgende ausstehenden, vom Beschwerdeführer geschuldeten Monatsprämien: