Im Gegenteil ersuchte der Beschwerdeführer nach seinem Wegzug im Mai 2021 explizit um eine Versicherung bei der Beschwerdegegnerin (Wechsel von der Progrès zur Helsana; VB 20), beklagte sich am 5. Juli 2021 über den (angeblich, indes von ihm bereits retournierten [vgl. VB 20],) noch nicht eingegangenen "Antrag für die Grenzgänger Versicherung" (VB 35) und reichte in der Folge – wenn auch teilweise mit deutlicher Verzögerung – die dafür notwendigen Dokumente ein (VB 18; 53). Wann und auf welches Datum hin die vom Beschwerdeführer angesprochene Kündigung hätte erfolgt sein sollen, ist nicht ersichtlich.