3.3. Der Beschwerdeführer behauptet, den Versicherungsvertrag mit der Beschwerdegegnerin gekündigt zu haben (VB 47), ohne dies indes weiter zu substantiieren oder zu belegen. Den Akten ist jedenfalls keine Kündigung zu entnehmen. Im Gegenteil ersuchte der Beschwerdeführer nach seinem Wegzug im Mai 2021 explizit um eine Versicherung bei der Beschwerdegegnerin (Wechsel von der Progrès zur Helsana;