Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer mit Einspracheentscheid vom 19. Januar 2023 zu Recht zur Zahlung des geforderten Betrages verpflichtete. 2. Der Beschwerdeführer war bei der Progrès versichert, welche per 1. Januar 2022 mit der Helsana Versicherungen AG fusioniert und sämtliche Aktiven und Passiven ebendieser übertragen hat (vgl. Handelseintrag zu CHE- 100.896.857). Beschwerdegegnerin ist daher die Helsana Versicherungen AG.