mente verzögert habe. In der Folge seien die Prämien ab Februar 2021 sowie Kostenbeteiligungen unbezahlt geblieben, weshalb sie ihn zur Bezahlung von Fr. 6'838.35 an ausstehenden Prämienforderungen nebst Zins zu 5 % auf diesen Betrag seit 21. Oktober 2022, Fr. 306.25 an ausstehenden Kostenbeteiligungen, Fr. 1'070.00 Mahngebühren sowie Fr. 258.55 an aufgelaufenen Verzugszinsen bis 20. Oktober 2022 verpflichtete (Vernehmlassungsbeilage [VB] 105). Der Beschwerdeführer bringt dagegen zusammengefasst vor, seinen Versicherungsvertrag mit der Progrès bzw. der Beschwerdegegnerin gekündigt und bereits eine Versicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen zu haben.