62 ff.), vermag vor dem Hintergrund der im Invalidenversicherungsrecht geltenden Schadenminderungspflicht keine Unzumutbarkeit der Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit zu begründen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 9C_525/2017 vom 30. Oktober 2017 E. 3.3.3 mit Hinweisen). Nämliches gilt für die behauptete dadurch ausgelöste Vernichtung des in den Betrieb investierten Eigenkapitals (Beschwerde, Ziff.