Betreffend den Verlauf der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit seit dem 16. März 2021 sei auf die Stellungnahme vom 6. April 2021 zu verweisen. In einer angepassten Tätigkeit, die kein ganztägiges Stehen und Gehen erfordere, sondern die auch lange Phasen von Sitzen zulasse und idealerweise Möglichkeiten biete, das Bein für kurze Zeit hoch zu lagern, bestehe seit 1. Oktober 2019 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 94 S. 2 f.). -6-