3.2. Nach einem weiteren operativen Eingriff am rechten Fuss am 1. November 2021 hielt Prof. Dr. med. D._____ am 4. März 2022 fest, es sei auch in Zukunft von mehr oder weniger ausgeprägten Defiziten auszugehen. In der angestammten Tätigkeit "(Verkauf, Lager)" sei von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen – eine Einschränkung von 20 % sei für die leichte Schonung des Beines zu veranschlagen. Eine angepasste Tätigkeit, die vorwiegend sitzend erledigt werden könne, sei dem Beschwerdeführer uneingeschränkt zumutbar (VB 79 S. 3).