In ersterer hielt dieser im Wesentlichen fest, der Beschwerdeführer habe sich am 26. April 2016 eine Calcaneusfraktur rechts zugezogen, die in Fehlstellung verheilt sei. Nach einer korrigierenden subtalaren Arthrodese im Sommer 2017 habe sich der Beschwerdeführer am 8. Mai 2018 eine Fibulafraktur rechts zugezogen, die in der Folge problemlos abgeheilt sei. Daraufhin habe dieser sich, nachdem er sich am 6. März 2020 den rechten Fuss verdreht habe, am 9. September 2020 wegen eines OSG-Impinge- ments und einer lateralen Instabilität des OSG einem weiteren operativen Eingriff am rechten Fuss unterzogen.