Erst ab dem operativen Eingriff vom 9. September 2020 sei eine längerfristige, rentenbegründende (zuerst 100%ige, später 80- bzw. 60%ige) Arbeitsunfähigkeit bis zum 16. März 2021 ausgewiesen. In einer leidensangepassten Tätigkeit sei seit Oktober 2019 von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, wobei dem Beschwerdeführer die Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit und die Aufnahme einer leidensangepassten unselbstständigen Erwerbstätigkeit zumutbar seien. Da aus dem entsprechenden Einkommensvergleich, bei welchem sowohl das Invalidenals auch das Valideneinkommen gestützt auf die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) festzusetzen seien, ein Invaliditätsgrad von 20 %