2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Mai 2023 wurde die B._____ als aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese teilte mit Eingabe vom 5. Mai 2023 ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: