Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Unfallversicherers beizog. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und wiederholter Rücksprache mit einem Arzt ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. Januar 2023 eine vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2021 befristete ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 24. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Es sei die Verfügung vom 11. Januar 2023 aufzuheben.